Am 1. März fallen die meisten Corona-Regelungen. Diese sind im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben und sollten ursprünglich bis zum 7. April gelten. Die Bundesregierung reagiert mit der vorzeitigen Aufhebung der Regeln auf die inzwischen „stabile Infektionslage“. Zur besseren Übersicht haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Dies gilt ab 1. März 2023
- Die Testpflicht für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen in der Pflege entfällt. Damit endet auch das Testangebot in unseren Einrichtungen! Wir begrüßen gleichwohl, wenn Sie sich vor einem Besuch freiwillig einem eigenen Schnelltest unterziehen. Dies empfehlen wir vor allem bei Erkältungssymptomen. Die Selbsttestungen dienen Ihrer eigenen Sicherheit, vor allem aber schützen sie unsere Bewohner*innen.
- Feste Besuchszeiten, Anmeldungen und die Erfassung der Besucherdaten sind aufgehoben.
- Bestehen bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske für Besucher*innen in Pflegeheimen.https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-schutzmassnahmen-2165474